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...und das sagt das griechische Finanzamt....
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2005-09-02
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Der folgende Text wurde der Kiriacoulis Group auf ihre Anfrage von den griechischen Finanzbehörden übermittelt:
A. Es gibt kein neues Steuergesetz, aber Zollrichtlinien, in Vervollständigung einer alten EU-Verordnung, anzuwenden auf alle EU-Länder, betreffend den Import einer Yacht in das Territorium der EU. B. Diese Richtlinien betreffen nur Yachteinger mit NON-EU-Flagge, die nach Griechenland importiert haben (mit bezahlter Mehrwertsteuer) und für deren Yacht ein zeitlich unbefristetes Transitlog von den Zollbehörden ausgestellt wurde. C. Die genannten Arrangements betreffen NICHT ausländische Yachteigner, deren Schiffe unter einer EU-Flagge laufen, unabhängig von der Aufenthaltsdauer in griech. Gewässern (der Yacht...Anmerk. der Redaktion) oder irgendein Boot, das zu touristischen Zwecken in Griechenland segelt. Darüberhinaus haben Yachten mit NICHT-EU-Flagge absolut kein Problem, bis zu einem Jahr in Griechenland zu bleiben, in Übereinkunft mit der derzeitigen Gesetzgebung. (Bemerkung: Übersetzung erfolgt durch sailorsworld, keine Gewähr für Übersetzungsfehler)
K&G Med Marinas Management SA erlangte diese Klarstellung bei einem Treffen mit massgeblichen Mitgliedern der Griechischen Finanzbehörden, des Tourismus Entwicklungs Ministeriums und der Griechischen Touristen Organisation.
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